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Seit zwei Jahren ist in den Medien vom sogenannten Dieselskandal die Rede. Im Mittelpunkt stehen dabei Autokonzerne, die für einzelne Modelle durch das Verwenden einer speziellen Software einen geringen Schadstoffausstoß erreicht haben. Da die Emissionswerte im Realgebrauch aber deutlich über den Messungen der Testläufe lagen, stellt sich die Frage nach den Folgen für die Verbraucher.
Als Diesel- oder Abgasskandal werden seit dem September 2015 Ergebnisse erfasst, die vornehmlich durch US-amerikanische Behörden gegen deutsche Autokonzerne ermittelt wurden. Zusammengetragen wurden diese von der US-Umweltbehörde Environmental Protection Agency (EPA). Weitergehende Testläufe hat das California Air Ressources Board (CARB) vorgenommen. Der Vorwurf gegen Autohersteller wie Ford oder Volkswagen wiegt dabei schwer: Mit einer installierten Software soll es bei den Wagen zu einer Abweichung bei der Erhebung des Kraftstoffverbrauches gekommen sein. Da zwischen den Testläufen und dem Realeinsatz ein erheblicher Unterschied erkannt wurde, wirft sich der Verdacht einer Täuschung des Verbrauchers auf. Er könnte mit einem niedrigen Verbrauch für den Kauf etwa eines VW angelockt worden sein.
Wenn Sie auch der Auffassung sind, die Fahrzeughersteller sollten aufgrund verbauter Betrugssoftware auch in Europa ihre Kunden entschädigen, stehen die Chancen hierfür ausgezeichnet.
Entschädigung: 30.000€
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Eine Vielzahl von Modellen der Hersteller VW, Audi, Skoda, Seat, Porsche, Daimler und BMW sind betroffen. Es ist zu erwarten, dass weitere Motoren dieser Hersteller hinzukommen werden. Auf den Internetseiten der meisten Hersteller können Sie mithilfe Ihrer Fahrzeugindentifikationsnummer (FIN) herausfinden, ob Ihr Diesel betroffen ist. Sie können sich auch über die Internetseite des Kraftfahrtbundesamt über alle bislang vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückrufaktionen im Dieselskandal informieren.
Wenn Sie eine gültige Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese i.d.R. das Prozesskostenrisiko durch Übernahme sowohl der Anwalts- als auch die Gerichtskosten (sowie mögliche Kosten der Gegenseite). Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligung haben, dann übernimmt Claimback diese Kosten für Sie. Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, kann ein Prozessfinanzierer sowohl Ihre Anwalts- als auch die Gerichtskosten (sowie mögliche Kosten der Gegenseite) übernehmen und behält für die Übernahme des Prozessrisikos im Erfolgsfall eine Erfolgsprämie ein. Sie tragen in beiden Fällen kein Kostenrisiko und profitieren im Erfolgsfall.
Ein Dieselkreditkauf ändert grundsätzlich gar nichts – auch in diesem Fall haben Sie sehr wahrscheinlich Anspruch auf Schadensersatz.
Sobald Sie sich bei Claimback anmelden, wird Ihre Anmeldung umgehend von unserer Partnerkanzlei geprüft. Nach Mandatierung wird Ihr Anspruch zunächst außergerichtlich und bei Ablehnung kurzfristig beim zuständigen Gericht geltend gemacht. Die Dauer des Verfahrens richtet sich insbesondere auch nach der Auslastung des für Sie zuständigen Gerichts. Die erstrittene Schadenssumme wird im Anschluss an ein rechtskräftiges Gerichtsurteil oder einer außergerichtlichen Einigung ausgezahlt und auf Ihr Bankkonto überwiesen.