Kanzlei Korumtas - Frankfurterstr. 1 in 51065 Köln

(0221) 995 99 10 info@kanzlei-korumtas.de

Startseite

Dieselskandal

Seit zwei Jahren ist in den Medien vom sogenannten Dieselskandal die Rede. Im Mittelpunkt stehen dabei Autokonzerne, die für einzelne Modelle durch das Verwenden einer speziellen Software einen geringen Schadstoffausstoß erreicht haben. Da die Emissionswerte im Realgebrauch aber deutlich über den Messungen der Testläufe lagen, stellt sich die Frage nach den Folgen für die Verbraucher.

Der Dieselskandal – was ist das eigentlich?

Als Diesel- oder Abgasskandal werden seit dem September 2015 Ergebnisse erfasst, die vornehmlich durch US-amerikanische Behörden gegen deutsche Autokonzerne ermittelt wurden. Zusammengetragen wurden diese von der US-Umweltbehörde Environmental Protection Agency (EPA). Weitergehende Testläufe hat das California Air Ressources Board (CARB) vorgenommen. Der Vorwurf gegen Autohersteller wie Ford oder Volkswagen wiegt dabei schwer: Mit einer installierten Software soll es bei den Wagen zu einer Abweichung bei der Erhebung des Kraftstoffverbrauches gekommen sein. Da zwischen den Testläufen und dem Realeinsatz ein erheblicher Unterschied erkannt wurde, wirft sich der Verdacht einer Täuschung des Verbrauchers auf. Er könnte mit einem niedrigen Verbrauch für den Kauf etwa eines VW angelockt worden sein.

Die illegale Abschalteinrichtung im Dieselskandal

Im Fokus der Ermittlungsbehörden steht eine Software, die von Volkswagen zur Kontrolle der Abgaswerte genutzt worden sein soll. Diese ist fähig, eigenständig zwischen Testläufen und Realbedingungen zu unterscheiden. Im erstgenannten Falle drosselt das Programm die Messung der Stickoxide (NOx) sowie des Kohlenstoffdioxids (CO2). Der tatsächliche Ausstoß beider Gase fällt damit im Normalbetrieb höher aus, als es die Ergebnisse der Prüfläufe ergeben haben. Damit wiederum wird die Umwelt in starkem Maße belastet. Zudem steigt der Kraftstoffverbrauch für den jeweiligen Wagen, der Besitzer muss für dessen Unterhalt und Nutzung also tiefer in die Tasche greifen. Neben Diesel- ist diese illegale Praxis auch für Ottomotoren nachgewiesen worden.

Hier können Sie prüfen ob Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist:

Folgen und Schäden durch den Dieselskandal

Das Ausmaß einer solchen Manipulation trifft die Menschen sowie die Natur gleichermaßen. So ist von einer erheblichen Umweltverschmutzung auszugehen, die die Gesundheit des Einzelnen schwächt, die zu akuten und chronischen Krankheiten führen kann. Darüber hinaus ist der Käufer eines solchen Wagens – sei es ein Volkswagen, ein Ford oder ein anderes Modell – persönlich betroffen. Hier wäre zunächst von einer Beeinträchtigung der Funktionalität des Autos auszugehen, mit der stets ein Wertverlust verbunden sein dürfte. Insbesondere dann, wenn das Gefährt aufgrund des zu hohen Schadstoffausstoßes nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen oder sogar gänzlich stillgelegt wird. Denn die Reparatur der Einrichtung ist mit hohen Kosten verbunden.

Der Dieselskandal weitet sich aus

Doch nicht alleine die Fahrer eines VW oder Ford werden durch den Abgasskandal betroffen. So erstrecken sich die Untersuchungen der Behörden neben Deutschland auch auf andere europäische Nationen und deren Autokonzerne. In den vergangenen Monaten fanden in Belgien, Frankreich, Italien und Spanien umfangreiche Ermittlungen statt. Denn in den Werken der jeweiligen Länder, in denen etwa Karosserien der Marke Audi, BMW, Seat, Peugeot oder Porsche gefertigt werden, könnte ebenfalls der Einsatz der illegalen Abschaltsoftware erfolgt sein. Da eine abschließende Auflistung aller betroffenen Fabrikate sowie der einzelnen Modelle aber gegenwärtig nicht vorliegt, ist es für den Verbraucher nur schwerlich möglich zu erfahren, ob sein Auto vom Dieselskandal betroffen ist.

Was wurde bisher unternommen?

Das Bundesverkehrsministerium hat mit den betroffenen Herstellern vereinbart, dass eine freiwillige Rückrufaktion für die 3.0 Liter TDI-Fahrzeuge erfolgen soll. Die Hersteller verweigern allerdings deren Durchführung, weshalb eine Nacherfüllung durch Nachbesserung unmöglich wird und das Rücktrittsrecht somit leicht durchsetzbar sein kann. Alternativ dazu können Kunden eine Nacherfüllung durch Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs verlangt, sofern man darauf vertraut, dass die Euro 6-Fahrzeuge nicht mit einer verbotenen Abschalteinrichtung versehen sind. Diese Motoren wurden etwa in folgenden Fahrzeugmodellen verbaut: · VW Touareg 3.0 TDI · VW Phaeton 3.0 TDI · VW Amarok 3.0 TDI · Audi A 5 3.0 TDI · Audi A 6 3.0 TDI · Audi Q 5 3.0 TDI · Audi Q 7 3.0 TDI · Porsche Macan S 3.0 diesel · Porsche Cayenne S 3.0 diesel

Wie verhält sich der Verbraucher richtig im Dieselskandal?

Für die vorgenannten Wagen sind Rückrufaktionen gestartet worden, mit denen ein umweltfreundliches Maß der ausgestoßenen Schadstoffe erreicht werden soll. Dennoch ist diese Maßnahme unserer Meinung nach zu gering – denn weiterhin ist von einem Wertverlust des Wagens ebenso wie von einer gezielten Täuschung des Käufers auszugehen. Wir sehen es daher als notwendig an, einem solchen Rückruf nicht zu folgen. Stattdessen muss immer auch erwogen werden, ob ein Schadensersatz verlangt werden kann. Da diese Frage jedoch ausnahmslos im Einzelfall zu beantworten ist, übernehmen wir gerne die vorherige Beratung und weisen unsere Mandanten auf das Ausschöpfen aller rechtlichen Möglichkeiten hin. Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt auf und lassen sich beraten.

Jetzt von Ihrem Recht gebrauch machen!

[contact-form-7 id="23" title="Kontaktformular 1"]

Kontakt

Kanzlei Korumtas Frankfurter Str. 1 51065 Köln Tel.: (0221) 995 99 10 mail@kanzlei-korumtas.de